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Erleben wir gerade die Auflösung des Lügenschutzgebiets Auschwitz?

Hans Püschel wurde vor dem OLG Naumburg am 22.10.2015 frei gesprochen. Ein kritisch-aggressiv formulierter jedoch informativer Artikel hierzu:

‚Bereits 2012 fällte das sogenannte Bundesverfassungsgericht einen Holocaust-Freispruch (Az: 1 BvR 461/08), der systemverändernd hätte wirken müssen. Ein Aufklärer wurde in drei Instanzen wegen „Volksverhetzung verurteilt“, doch das Bundesverfassungsgericht hob diese Verurteilungen wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, heißt es in besagtem Urteil von 2012, aber nur, weil keine Öffentlichkeit hergestellt wurde. Meinungsfreiheit gilt für diese Richter also nur dann, wenn die besagte Meinung nicht öffentlich gemacht wird.

…‘

Artikel: http://concept-veritas.com/nj/16de/verfolgungen/16nja_pueschel-urteil.htm

Link zum Urteil des OLG Naumburg im Volltext: http://trutzgauer-bote.info/wp-content/uploads/2016/08/2rv15014.pdf